AGB






Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Natalie Strohmaier

Atelier
Kunstlabor 2
super+ATELIERS
Raum 329
Dachauer Strasse 90
80335 München


1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.


2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
a.) Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes des Auftragnehmers.

b.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c.) Der Auftraggeber verpflichtet sich nach einmaligem Zustandekommen eines Auftrages die Geschäftsbedingungen seitens der Auftragnehmerin anzuerkennen. Ein wiederholtes aufmerksam machen auf die Geschäftsbedingungen seitens der Auftragnehmerin bedarf es für weitere Aufträge nicht.

d.) Den vorgeschriebenen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie sind für die Auftragnehmerin nicht verbindlich.


3. Leistung und Gegenleistungen
a.) Die Leistung von Natalie Strohmaier besteht in der Anfertigung von Aufnahmen im Auftrag des Auftraggebers und Vergabe der Nutzungsrechte an ihren gestalterischen Arbeiten.

b.) Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Erhebung eines Nachkostenvoranschlages bei unvorhergesehenem Mehraufwand vor. Die Preise der Auftragnehmerin schließen Verpackungen, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.

c.) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gelten als Neuauftrag und werden dem Auftraggeber berechnet.

d.) Konzeptionelle Arbeiten, sowie Fremdkosten, etwa durch die Buchung von Modells, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt oder verschoben wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 8. und 9. gelten entsprechend.


4. Zahlung
a.) Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist unverzüglich nach Maßgabe der Rechnung zu leisten.

b.) Bei außergewöhnlich großen Fremd- oder Materialkosten oder anderen Vorleistungen, kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.


5. Zahlungsverzug
a.) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Auftragnehmern Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.

b.) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe fällig. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


6. Lieferung
a.) Die Lieferung erfolgt unfrei ab Firmensitz auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Versandart wird - soweit nicht anders vereinbart - branchenüblich und preisgünstig bestimmt.

b.) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Natalie Strohmaier ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

c.) Gerät die Auftragnehmerin in Verzug, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem

Ablauf der Nachfrist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz durch Verzugsschaden kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistungen ausschließlich Vorleistungen und Material) erfolgen.

d.) Die gelieferte Ware bleibt - soweit dies nach Punkt 3a in Betracht kommt - bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungszeitpunkt bestehenden Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber ihr Eigentum. Gleichermaßen verwandeln sich vorläufige Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung in endgültige Nutzungsrechte.


7. Beanstandungen
a.) Die gestalterischen Arbeiten der Auftragnehmerin sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang zulässig und schriftlich anzuzeigen. Das Recht zur Geltendmachung von Mängeln verjährt in allen Fällen nach sechs Monaten, dies gilt auch für verdeckte Mängel.

b.) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht zur Nachbesserung und/oder zum Ersatz bei berechtigten Beanstandungen vor. Zur Beseitigung ist eine branchenübliche Frist einzuräumen.

c.) Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmerin fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

d.) Für Fremdarbeiten und -erzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die der Auftragnehmerin gegenüber der Fremdfirma zustehen.


8. Gelieferte Muster, Verwahren, Versicherung
a.) Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Mustern darf die Auftragnehmerin wie folgt verfahren:

Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Mustern um verderbliche Waren (z.B. Lebensmittel), werden diese von Natalie Strohmaier nach Beendigung der Produktion entsorgt.

Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Mustern um nicht verderbliche Gegenstände (z.B. Kleidung, Haushaltwaren, etc.) werden die Muster nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt oder entsorgt, sofern der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Beendigung der Produktion nichts verfügt.

b.) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die vorstehend bezeichneten Gegenstände des Auftraggebers, es sei denn, es sind ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Unter diesen Punkt fallen auch eventuelle Transportverluste.


9. Bildauswahl / Gestaltungsfreiheit
a.) Natalie Strohmaier wählt die Aufnahmen aus, die sie dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

b.) Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für die Auftragnehmerin künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischen Anweisungen zu beachten sind. Reklamation und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Natalie Strohmaier ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.


10. Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte
a.) Jeder dem Auftragnehmer erteilter Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an dessen (Gestaltungs- und) Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbedingungen des BGB. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

b.) Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede weitere oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Auftragnehmerin gestattet.

c.) Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

d.) Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte – auch wenn es sich dabei um Konzern- oder Tochterunternehmen des Auftraggebers handelt – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Natalie Strohmaier.

e.) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf mindestens ein Druckmuster (oder ein Muster der sonst mit seinen gestalterischen Arbeiten hergestellten Erzeugnisse)

11. Namensnennung, Recht zur Eigenwerbung
a.) Jede Bildveröffentlichung soll – soweit technisch möglich und branchenüblich – mit der folgenden Urheberbenennung versehen werden: »Foto: Natalie Strohmaier«. Die Benennung soll möglichst beim Bild erfolgen. Soweit dies aus technischen oder optischen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, soll die Urheberbenennung in der branchenüblichen Weise und unter zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild zu erfolgen.

Bei der digitalen Speicherung der Aufnahmen muss die Urheberbenennung mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Urheber der Aufnahme als solcher identifiziert werden kann.

b.) Ungeachtet des Umfangs des jeweils im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechts bleibt die Auftragnehmerin berechtigt, die von ihr hergestellten Aufnahmen im Rahmen ihrer Eigenwerbung in sämtlichen Medien sowie im Rahmen von Ausstellungen, Wettbewerben, Kunstprojekten, Buchprojekten zu nutzen. Ausschussmaterial, Parallelaufnahmen und sonstige vom Auftraggeber nicht genutzte Aufnahmen darf die Auftragnehmerin ebenfalls zur Eigenwerbung nutzen. Vom Auftraggeber genutzte Aufnahmen darf die Auftragnehmerin ebenfalls zur Eigenwerbung nutzen und wird erst dann damit beginnen, nachdem der Auftraggeber die Aufnahmen veröffentlicht hat. Der Auftraggeber wird insoweit der Auftragnehmerin die dafür erforderlichen Rechte verschaffen.

Natalie Strohmaier ist berechtigt, die Marken und sonstigen Kennzeichen des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu nennen und wiederzugeben.


12. Abgabe

Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass nach dem Künstlersozialgesetz (KSVG) Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen grundsätzlich zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Es ist unzulässig die Künstlersozialabgabe vom Honorar abzuziehen oder ein entsprechend geringeres Honorar zu vereinbaren. Nähere Information :

Künstlersozialkasse bei der Unfallkasse des Bundes,
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Tel. 04421 7543-9





©2023 Natalie Strohmaier


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